Kulturpflanzenvielfalt ˆ lokales oder globales Gemeingut?
Andrea Heistinger
Verein Arche Noah - Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt
Obere Straße 30, A-3553 Schiltern
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Bedeutung von Kulturpflanzen und ihrer Vielfalt als Gemeingut eingegangen. Vor dem Hintergrund internationaler Diskurse über Verfügungsrechte über eine abstrahierte ≥globale biologische Vielfalt„ wird der Frage nachgegangen, ob Kulturpflanzenvielfalt als ≥global common„ verstanden werden kann. Kann biologische Vielfalt als kohärentes Ganzes gesehen werden? Ist das Verständnis der Kulturpflanze als Gemeingut durch neue rechtliche Möglichkeiten der Patentierung von Lebewesen obsolet? Welche Formen des Gemeineigentums und welche Gemeinschaften sind die Voraussetzung für das Gemeingut Kulturpflanze? Um Antworten auf diese Fragen formulieren zu können, werden zwei Formen der Allmende Kulturpflanzenvielfalt porträtiert: Eine lokal verwurzelte und historisch gewachsene Form der Allmende ˆ Die Geschichte einer Lokalsorte aus Südtirol ˆ und eine neu entstandene Form der gemeinschaftlichen Nutzung von Kulturpflanzen ˆ das Netzwerk Arche Noah.
Gemeingut Kulturpflanze
Es gibt zahllose Beispiele für lokale Gemeingüter, die unmittelbar mit Kulturpflanzen zu tun haben. Auf einer abstrakteren Ebene kann die Kulturpflanze per se als historisch gewachsenes lokales Gemeingut verstanden werden. Kulturpflanzen und ihre Vielfalt entstanden durch die In-Kulturnahme nutzbarer Wildpflanzen. Kulturpflanzen formten sich gleich der Kulturlandschaft durch agrikulturelle Tätigkeiten bäuerlicher Gemeinschaften.
Die Kulturpflanze selbst ist keine Nomadin. Sie ist verwurzelt in Gärten und auf Äckern und somit an den Ort, an dem sie kultiviert wird, gebunden. Und doch wanderten und wandern Kulturpflanzen von Ort zu Ort. Wandern kann die Kulturpflanze erst in ihrer reduzierten, komprimierten Form: als Samenkorn. In Form des Samenkorns wandert sie von Hand zu Hand, von Dorf zu Dorf, von einem Kontinent zum anderen. Die Kulturgeschichte(n) der Kartoffel, des Weizens, der Gurke ˆ der meisten der heute in unseren Breiten gebräuchlichen Kulturpflanzen ˆ erzählen von diesen Wanderungen eindrucksvoll.
An der Pflanze reift das Samenkorn; aus dem Samenkorn keimt die Pflanze. Im jahreszeitlichen Rhythmus, zeitlich und örtlich gebundenen, verwandelt sich die Pflanze in ein Samenkorn und das Samenkorn wiederum in eine Pflanze. Solchermaßen vollzieht sich ein stetiger Wechsel zwischen Privateigentum und Allmende: Kultiviert auf Äckern und in Gärten ist die Kulturpflanze Eigentum derer, die sie anbauen und nutzen. In Form des geernteten Samenkorns ist die Kulturpflanze Allmende. Sie wird ≥über den Gartenzaun„ weitergegeben und entlang von sozialen Beziehungsnetzen getauscht. In der bäuerlichen Pflanzenzüchtung war und ist es eine Selbstverständlichkeit, Saatgut weiterzugeben und anderen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Wenn Kulturpflanzen als Gemeingut ˆ das getauscht und weitergegeben wird ˆ verstanden wird, ist die Frage zu stellen, welche Gemeinschaften dieses Gut nach welchen Regeln nutzen. Wer oder was sind die ≥commons„, die gemeinschaftlich Besitzenden? Veronika Bennholdt-Thomsen spricht von Allmende als einem lokalen sozialen Phänomen und beschreibt sie als eine Form des Besitzes von lokalen Gemeinschaften, für die sich alle Mitglieder der community gleichermaßen verantwortlich fühlen. Sie leitet daher die Forderung ab: ≥No commons without community„. Folglich kann es keinen Gemeinbesitz ohne einer lokal verankerten und sozial organisierten Gemeinschaft geben. Die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft müssen einander bekannt sein. Es muss einsichtig sein, wer zur Gemeinschaft gehört und wer nicht und nach welchen Regeln die Gemeinschaft erweitert werden kann. Die Verfügungsrechte der einzelnen Mitglieder über die Allmende sind ebenso definiert wie ihre Pflichten zur ständigen Wiederherstellung der gemeinsam genutzten Ressource.
Mechanismen der Einhegung von Kulturpflanzen
Saatgut ist eines von vielen Gemeingütern, die in der kapitalistischen Warenwirtschaft eingehegt und privatisiert werden. Bereits seit Beginn der professionellen Pflanzenzüchtung haben unterschiedlich weitreichende Formen der Einhegung der Allmende Kulturpflanzen stattgefunden. Schritt für Schritt ging eine Gegenseitigkeit im Umgang mit Saatgut verloren und wurden verschiedene Schutzsysteme vor anderen potentiellen Nutzern implementiert. Christian Hiß und Uwe Pörksen haben diese Mechanismen treffend als ≥Privatisierung der Evolution„ bezeichnet.
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts setzte in den industrialisierten Ländern eine Trennung zwischen dem Anbau und der Züchtung von Pflanzen ein. Die Züchtung von Pflanzen wurde zu einer eigenständigen Profession. Die professionelle Pflanzenzüchtung ist auf ein anderes Verständnis von Eigentum als die bäuerliche Pflanzenzüchtung angewiesen: Die Züchtung muss Gewinne abwerfen, die eigenen Züchtungen müssen vor dem ˆ unbezahlten ˆ Gebrauch durch andere geschützt werden. Damit werden nicht nur die auf dem Acker kultivierte Pflanzen, sondern die Sorte als solche und das Samenkorn als Träger der genetischen Eigenschaften der Sorte mit Eigentumsansprüchen belegt. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts versuchen professionelle Pflanzenzüchter und Saatgutkonzerne auf unterschiedliche Art und Weise ˆ und meist mit Erfolg ˆ Eigentumsansprüche auf Pflanzenzüchtungen zu reklamieren. Die rechtlich weitreichenste Form der Einhegung der Allmende Kulturpflanze ist die Patentierung. Patente sind jedoch nur eine Form des Schutzes von neuentwickelten Pflanzensorten. Neben diesem rechtlichen Schutzmechanismus entwickelten Firmen biologischen Schutzmechanismen. Die Hybridzüchtung ist eine dieser Mechanismen; Sie begann in den 30er Jahren des 20. Jhdts. mit der Entwicklung des Hybridmaises und sich seither auf viele andere Kulturpflanzen ausgedehnt. Eine jüngere Züchtungstechnologie ist die Züchtung von ≥Terminator-Pflanzen„, die bio- und gentechnologische Monopole über Pflanzen schaffen. Nationale rechtliche Bestimmungen ˆ des Sorten- oder Patentschutzes ˆ können durch diese ubiquitär wirksamen Mechanismen des biologischen Sortenschutzes umgangen werden.
Lokales Gemeingut Kulturpflanze
Es waren und sind lokale Gemeinschaften, die für die Entstehung und Erhaltung von Kulturpflanzenvielfalt gesorgt haben. Ein Beispiel aus dem Berggebiet Südtirols mag dies verdeutlichen: Die Gemeinde Truden in Südtirol war bis in die 60er Jahre bekannt für ihr gutes Weißkraut: den ≥Trudener Kobis„. Der Trudener Kobis wurde auf vielen kleinen Äckern rund um das auf 1200 Meter gelegene Dorf angebaut. Im Herbst wurden die Krautköpfe in die nahegelegenen Städte, in erster Linie nach Bozen vermarktet. Die Kraut-Jungpflanzen wurde im Ort produziert: Einige Frauen zogen ˆ als kleinen Zuverdienst ˆ die Jungpflanzen für den Ort vor. Das Saatgut wurde von diesen Frauen selbst gewonnen: Jede wählte mehrere schöne Köpfe am Acker aus, überwinterte diese im Keller und pflanzte sie im Frühjahr in den Hausgarten, hier blühten die Pflanzen und im Frühsommer konnten die reifen Samen geerntet werden.
Jede Frau setzte 3-4 Krautköpfe der Sorte als Samenträger in den Garten. Eine Stückzahl, die unter professionellen Züchtern für den Erhalt und die züchterische Bearbeitung einer Sorte als nicht ausreichend gilt. Der Kohl ist ein Fremdbefruchter; um die Sorte zu erhalten und eine Inzucht zu verhindern, muss eine große Anzahl an Pflanzen nebeneinander abblühen können. Keine der Frauen vermehrte so viele Köpfe, wie es die professionelle Züchtung als notwendig erachtet. Und doch war diese Form der Krautzüchtung in Truden erfolgreich. Sonst wäre die Sorte aufgrund von Inzuchterscheinungen längst zusammengebrochen. Was also war der Grund für den Erfolg dieser Sorte und dieser Form der Züchtung? Die Antworten in der lokalen Kultur Trudens und der Saatgut-Kultur der Bäuerinnen zu suchen: Die gelben Blüten des Krauts werden in erster Linie von Bienen besucht; diese können eine Distanz von über 1000m überwinden und so mit den Pollen der Pflanzen aus dem Garten der Nachbarin die Pflanzen im eigenen Garten bestäuben. Auch wenn jede Frau nur wenige Krautköpfe im Garten auspflanzte, wurde offenbar in Summe eine ausreichende Anzahl an Krautköpfen im Dorf vermehrt, sodass der Fortbestand der Lokalsorte gesichert war. Weiters wurde Saatgut immer wieder weitergegeben und ausgetauscht. Auch dürfte die Form der Saatgutlagerung einen Einfluss auf den Erhalt der Sorte spielen: Die Frauen ernten das Saatgut und lagern es in einem Glas gemeinsam mit der Ernte der Vorjahre. Somit kommt es zu einer Durchmischung der Bestände verschiedener Jahre.
Auch heute ist es für die Frauen selbstverständlich, Saatgut weiterzugeben, wenn sie darum gebeten werden. Die Lokalsorte Trudener Kobis formte sich solchermaßen gleichzeitig durch die individuelle und die kollektive Nutzung; die soziale Verankerung und die gemeinschaftliche Nutzung der Lokalsorte Trudener Kobis war Voraussetzung für ihren Fortbestand.
Das Netzwerk Arche Noah als junge Form der Allmende
Die Aussage ≥Saatgut ist Gemeingut„ ist in den letzten Jahrzehnten zur Kampfansage gegen Entwicklungen auf dem Wirtschaftssektor der Saatgutvermehrung und Pflanzenzüchtung geworden. Verschiedene Netzwerke, die Saatgut als Gemeingut verstehen und untereinander austauschen, haben sich als Antwort auf die Privatisierung des Gemeinguts Saatgut gegründet. Eine im deutschsprachigen Raum sehr bekannte Initiative ist das Netzwerk Arche Noah.
Der gemeinnützige Verein Arche Noah wurde im Jahr 1990 als Arche für am kommerziellen Saatgutmarkt nicht mehr erhältliche Pflanzensorten gegründet. Die Initiative ging von biologisch wirtschaftenden Landwirt/innen und Gärtner/innen aus. Ausschlaggebend dafür waren mehrere Gründe: Das Verschwinden von samenfesten Handelssorten aus den Sortenlisten zugunsten von Hybridsorten; der Verlust von Lokalsorten, die spezifischen Anbaubedingungen besonders gut angepasst waren; der Verlust des Reichtums an Formen, Farben, Geschmack und Verarbeitungsmöglichkeiten der erhältlichen Sorten. Die erfolgreiche Tätigkeit von Arche Noah basiert auf zwei Grundideen: Zum einen der dezentralen Erhaltung der Sortenvielfalt durch die einzelnen Mitglieder und zum anderen der Erhaltung der einzelnen Sorten durch deren Nutzung. Arche Noah bezeichnet dieses Konzept als Erhaltung ≥in garden„, wie Beate Koller beschreibt: ≥ Dieses Konzept hat die Stärke, dass es Genuss als Antriebskraft für alle Aktivitäten zulässt. Es wird getragen durch Lust an der Vielfalt, ihrer Ästhetik, Lebendigkeit, ihrem Duft und Geschmack und ihrer unmittelbaren Erlebbarkeit.„ Diese Idee wird von einer stetig wachsenden Zahl an Mitgliedern umgesetzt. Die Motivationen der einzelnen Vielfaltsgärtner/innen sind unterschiedlich: Viele haben begonnen bekannte und bewährte Sorten selbst zu vermehren, nachdem diese nicht mehr am Saatgutmarkt erhältlich waren. Andere vermehren Lokalsorten, die den eigenen Standortbedingungen besonders gut angepasst sind. Gegenwärtig sind cirka 6.000 Arche Noah-Mitglieder als Anbauer/innen und Erhalter/innen der Sortenvielfalt in Österreich und in einigen Nachbarländern aktiv. Im jährlich erscheinenden Sortenhandbuch bieten cirka 60 Erhalter/innen Saatgut an, das sie in ihren Gärten geerntet haben. Das Sortenhandbuch ersetzt solchermaßen den Gartenzaun, über den früher Saatgut und Pflanzen ausgetauscht wurden. Unzählige Sorten sind auf diese Art und Weise vor dem Verlust bewahrt geblieben. Seit 1994 gibt es in Schiltern/ Niederösterreich den Arche Noah Schaugarten, in dem jährlich hunderte verschiedene Kulturpflanzen besichtigt werden können.
Einige Schlussfolgerungen
Kulturpflanzen und ihre Vielfalt sind in konkreten Gemeinschaften und nicht im luftleeren Raum entstanden. Sie werden von konkreten Menschen an konkreten Orten weitergepflegt und vermehrt. Über die Entstehung von Lokalsorten und Formen der bäuerlichen Pflanzenzüchtung ist bislang wenig geforscht worden. AgrarwissenschaftlerInnen, VolkskundlerInnen oder EthnobotanikerInnen könnten viel dazu beitragen diese Form der Pflanzenzüchtung und ihren Einfluss auf die Entstehung von Kulturpflanzenvielfalt näher zu beschreiben.
Der Diskurs über ≥Biodiversität„ ist vielfach zu einem Schlagwortdiskurs geworden, in dem die einzelnen Akteure und Interessensgruppen unsichtbar gemacht werden. Wenn anhand von einzelnen Beispielen das local common Kulturpflanzenvielfalt beschrieben wird, wird deutlich, dass biologische Vielfalt nicht als abstraktes, kohärentes Ganzes verstanden werden kann. Es gibt keinen globalen Vielfaltsgarten. Welches global food könnte aus einer globalen biologischen Vielfalt gekocht werden? Wer wären die Esser und Esserinnen, die sich diesen Welten-Eintopf einverleibten?
Bevor über Nutzung und Verfügungsrechte über biologische Vielfalt im Rahmen von internationalen Abkommen neu verhandelt wird, muss primär abgeklärt werden, welche gemeinschaftlichen Verfügungsrechte lokaler Gemeinschaften bereits bestehen und wie diese bestärkt werden können. Dies ist für Länder des Nordens gleichermaßen wie für Länder des Südens von Bedeutung.
Literatur:
Bauer, Dietmar o.J.: Kohl-Samenbau. Unveröffentlichtes Manuskript.
Bennholdt-Thomsen, Veronika 1998: Die normierte Frau im Entwicklungsdiskurs versus Vielfalt von Frauenleben; in: Martina Kaller-Dietrich (ed): Recht auf Entwicklung? (= Atentión1. Jahrbuch des Österreichischen Lateinamerika-Institutes) Frankfurt a. M./ Wien: 65-80.
Flitner, Michael 2001: Lokale Gemeingüter auf globalen Märkten. In: Klaffenböck et al. (eds): Biologische Vielfalt. Wer kontrolliert die globalen genetischen Ressourcen? Frankfurt a. M./ Wien.
Heistinger, Andrea 2001: Die Saat der Bäuerinnen. Saatkunst und Kulturpflanzen in Südtirol. Innsbruck.
Hiß, Christian/ Pörksen, Uwe 1998: Saatgut ˆ Kulturgut einer Region. Ein Manifest; in: Lebendige Erde 4; Darmstadt: 340-341.
Koller, Beate 1999: Mit Lust gegen Ver-Lust: Arche Noah Strategien zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt; in : Zolltexte 32; Wien: 49-51.
Nijar, Gurdial Singh 2001: Patente auf Lebensformen: Bedrohung der biologischen und kulturellen Vielfalt. In: Klaffenböck et al. (eds): Biologische Vielfalt. Wer kontrolliert die globalen genetischen Ressourcen? Frankfurt a. M./ Wien.
Zitierhinweis: Andrea Heistinger 2002: Kulturpflanzen ˆ lokales oder globales Gemeingut? In: Berichte der Bayrischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen, SS 52-55.
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